zwischen
dem Kunden gemäß den bei Bestellung angegebenen Firmendaten
(nachfolgend „Verantwortlicher“)
und
Duo Visions GbR (Ronny Zang & Alexandra Jasper), Auf der Holtzkoppel 2, 23746 Kellenhusen,
handelnd unter der Marke „Crewrio“
(nachfolgend „Auftragsverarbeiter“)
– gemeinsam die „Parteien“ –
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Nutzung der webbasierten Software „Crewrio“ (Checklisten-, Einarbeitungs- und Qualitätssicherungs-App für Betriebe) gemäß dem zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrag (Allgemeine Geschäftsbedingungen von Crewrio).
(2) Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Dauer des Hauptvertragsverhältnisses. Er endet nicht automatisch mit der Kündigung des Hauptvertrags, sondern erst mit der endgültigen Löschung aller Daten gemäß Ziffer 9.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Crewrio-Anwendung für den Verantwortlichen, insbesondere für:
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer der Vertragslaufzeit des Hauptvertrags zzgl. der in Ziffer 9 geregelten Aufbewahrungs- und Löschfristen.
Mitarbeiter des Verantwortlichen (sowohl Personen mit Administrator-Rolle als auch reguläre Mitarbeiter-Konten), die Zugriff auf die Crewrio-Anwendung des Verantwortlichen erhalten.
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet.
(2) Die Konfiguration und Nutzung der Anwendung durch den Verantwortlichen selbst (z. B. Anlegen von Mitarbeiterkonten, Aktivieren einzelner Funktionen) gilt als Weisung im Sinne dieses Vertrags.
(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für einen Verstoß gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
(1) Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(2) Technische und organisatorische Maßnahmen: Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und passt diese bei Bedarf an den Stand der Technik an.
(3) Unterstützungspflichten: Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen, soweit möglich, bei der Erfüllung von dessen Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung).
(4) Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 33 DSGVO, die Daten des Verantwortlichen betreffen könnten, und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner eigenen Meldepflichten.
(5) Löschung/Rückgabe: Nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 9, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht.
(6) Nachweispflichten: Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
(1) Der Verantwortliche erteilt hiermit seine allgemeine Zustimmung zur Beauftragung der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter. Über die Hinzuziehung neuer oder den Austausch bestehender Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen rechtzeitig vorab in Textform (z. B. per E-Mail); der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Strato AG | Hosting der Anwendung und der Datenbank | Deutschland |
| Anthropic PBC | KI-gestützter Hilfe-Assistent (nur bei Nutzung dieser optionalen Funktion; verarbeitet die eingegebene Nachricht sowie zur Beantwortung notwendigen Kontext); bei gebuchter Zusatzoption „Mehrsprachigkeit" zusätzlich automatische Übersetzung der vom Verantwortlichen eingegebenen Checklisten- und Einarbeitungsinhalte (Aufgaben-Bezeichnungen, Beschreibungen, Modul- und Lernpunkt-Texte) in die gebuchten Zielsprachen | USA (Drittland) [Platzhalter: konkrete Übermittlungsgrundlage ergänzen, sobald final geprüft, z. B. EU-US Data Privacy Framework und/oder EU-Standard vertragsklauseln gemäß Anthropics Auftragsverarbeitungsvertrag] |
| Telegram FZ-LLC bzw. verbundene Unternehmen | Weiterleitung von Nachrichten des optionalen Premium-Support-Chats an das Support-Team des Auftragsverarbeiters (nur bei gebuchtem/aktiviertem Premium-Support) | [Platzhalter: Sitz/Verarbeitungsort und Übermittlungsgrundlage vor Live-Betrieb final prüfen und ergänzen] |
(2) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die Unterauftragsverarbeiter zu denselben Datenschutzpflichten, wie sie in diesem Vertrag vereinbart sind.
Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten des Auftragsverarbeiters zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage in zumutbarem Umfang die notwendigen Informationen (z. B. Selbstauskünfte, Nachweis der technischen und organisatorischen Maßnahmen) zur Verfügung.
(1) Nach Beendigung des Hauptvertrags (Kündigung, Vertragsende) wird der Zugang zunächst automatisch deaktiviert; die Daten bleiben zum Schutz vor versehentlichem Datenverlust für eine Aufbewahrungsfrist von einem Monat gespeichert.
(2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten entweder auf Veranlassung des Verantwortlichen, durch eine vom Auftragsverarbeiter bereitgestellte Selbst-Löschfunktion, oder spätestens nach angemessener Zeit durch den Auftragsverarbeiter selbst unwiderruflich gelöscht. Eine Rückgabe der Daten in strukturierter Form kann der Verantwortliche vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist verlangen.
Es gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags (AGB), soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen trifft. Die gesetzliche Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Dieser Vertrag wird durch Abschluss des Hauptvertrags (Bestellprozess) wirksam geschlossen; einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht.
| Bereich | Maßnahme |
|---|---|
| Zutrittskontrolle | Serverbetrieb bei zertifiziertem Hosting-Anbieter mit eigenem physischem Zutrittsschutz (Rechenzentrum); der Auftragsverarbeiter selbst hat keinen physischen Serverstandort. |
| Zugangskontrolle | Passwörter werden ausschließlich als Hash gespeichert (nicht im Klartext), Sitzungs-Cookies mit HttpOnly-, Secure- und SameSite-Schutz, automatische Sperre nach mehreren fehlgeschlagenen Login-Versuchen pro IP-Adresse. |
| Zugriffskontrolle | Strikte Mandantentrennung: Jedes Kundenunternehmen kann ausschließlich auf die eigenen Daten zugreifen, technisch durchgesetzt auf Datenbankebene bei jeder einzelnen Abfrage. Rollenkonzept (Mitarbeiter/Admin/Betreiber) mit abgestuften Berechtigungen. |
| Weitergabekontrolle | Verschlüsselte Übertragung sämtlicher Daten über HTTPS/TLS. Interne, nicht für den direkten Aufruf bestimmte Systemdateien sind sowohl serverseitig als auch auf Webserver-Ebene gegen direkten Zugriff von außen abgesichert. |
| Eingabekontrolle | Protokollierung von Anmeldeversuchen (erfolgreich wie fehlgeschlagen) sowie systemseitiger Fehler zur Nachvollziehbarkeit. |
| Verfügbarkeitskontrolle | Automatisierte, regelmäßige Datensicherungen (Datenbank und hochgeladene Bilddateien) mit rollierender Aufbewahrung. |
| Trennungsgebot | Logische Trennung der Daten verschiedener Kundenunternehmen innerhalb derselben Datenbank durch konsequente Zuordnung jedes Datensatzes zum jeweiligen Unternehmen. |
| Löschkonzept | Automatisierte Deaktivierung nach Vertragsende, definierte Aufbewahrungsfrist, anschließende manuelle oder durch den Kunden selbst veranlasste endgültige Löschung. |