Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 07/2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Crewrio

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Software (SaaS) "Crewrio", die zwischen dem Betreiber (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

(2) Das Angebot von Crewrio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (B2C) sind von der Nutzung ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsschluss, Startvarianten und Gutscheinsystem

(1) Der Vertrag kommt durch das Durchlaufen des Online-Bestellprozesses auf der Landingpage und die anschließende automatische Einrichtung und Bereitstellung des Kontos zustande. Das System generiert dabei automatisch ein einsatzbereites Unternehmen samt Administrator-Konto und Beispielinhalten.

(2) Der Kunde kann bei der Bestellung zwischen zwei Startvarianten wählen:

(3) Gutscheinsystem: Sofern der Kunde bei der Bestellung einen gültigen Gutscheincode eingibt, wird der Rabatt (prozentual oder als Festbetrag) direkt live angewendet. Je nach Bedingung des Gutscheins gilt der Rabatt dauerhaft oder für eine begrenzte Anzahl an Monaten. Eine nachträgliche Anrechnung ist ausgeschlossen.

(4) Abrechnungszyklus: Der Kunde wählt bei Vertragsschluss bzw. in individueller Abstimmung mit dem Anbieter zwischen einem monatlichen und einem jährlichen Abrechnungszyklus für das gewählte Paket. Die jeweils geltenden Preise für beide Zyklen sind der aktuellen Preisübersicht auf der Website zu entnehmen. Die Rechtsfolgen (Laufzeit, Kündigungsfrist, Fälligkeit) unterscheiden sich je nach gewähltem Zyklus, siehe § 4 und § 6.

§ 3 Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Limits

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Crewrio in der jeweils aktuellen Version als Progressive Web App (PWA) über das Internet zur Verfügung. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket (Starter, Professional, Business) und den damit verbundenen Limits für Mitarbeiter-Slots und Standorte/Bereiche.

(2) Der Anbieter bemüht sich um eine kontinuierliche Verfügbarkeit der Software von 98% im Jahresmittel, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle durch höhere Gewalt.

(3) Zusatzoption Mehrsprachigkeit: Der Kunde kann optional die kostenpflichtige Zusatzoption "Mehrsprachigkeit" hinzubuchen. Sie umfasst die automatisierte Übersetzung der vom Kunden erstellten Inhalte (insbesondere Checklisten und Einarbeitungsmodule) in die dabei gewählten Zielsprachen mittels eines KI-gestützten Dienstes. Die Sprachauswahl der Bedienoberfläche selbst ist hiervon unabhängig und in allen Paketen kostenfrei enthalten. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder fachsprachliche Eignung maschinell erstellter Übersetzungen; deren Prüfung obliegt dem Kunden. Während einer laufenden kostenlosen Testphase (§ 2 Abs. 2) steht die Zusatzoption nicht zur Verfügung und wird nicht berechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei monatlichem Abrechnungszyklus erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Der erste Monat bei Sofortstart oder nach Ablauf der Testphase wird ggf. anteilig nach echten Kalendertagen abgerechnet.

(3) Bei jährlichem Abrechnungszyklus wird der volle Jahrespreis einmal jährlich im Voraus fällig – erstmals bei Vertragsbeginn (bzw. nach Ablauf einer etwaigen Testphase) und danach jeweils zum Jahrestag des Vertragsbeginns, sofern der Vertrag nicht zuvor wirksam gekündigt wurde. Eine anteilige Berechnung findet beim jährlichen Zyklus nicht statt.

(4) Zusatzoption Mehrsprachigkeit: Die Vergütung der Zusatzoption richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Zielsprachen sowie nach dem gebuchten Paket; die jeweils geltenden Preise sind der Preisübersicht auf der Website zu entnehmen. Die Zusatzoption wird stets monatlich im Voraus abgerechnet, und zwar unabhängig von dem für das Paket gewählten Abrechnungszyklus (§ 2 Abs. 4). Angefangene Monate werden anteilig nach echten Kalendertagen berechnet.

(5) Die Zahlung erfolgt bis auf Weiteres per Rechnung und ist innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu leisten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Zahlungsabwicklung zukünftig auf automatisierte Online-Zahlungsdienstleister umzustellen.

§ 5 Pflichten des Kunden und Verbot von Account-Sharing

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten. Die Nutzung der Mitarbeiter-Zugänge ist personengebunden.

(2) Verbot des Account-Sharings: Es ist ausdrücklich untersagt, einen einzelnen Mitarbeiter-Account durch mehrere Personen gleichzeitig oder nacheinander nutzen zu lassen. Für die Abdeckung mehrerer Mitarbeiter sind die entsprechenden Tarife und Mitarbeiterlimits zu nutzen. Bei systematischem Missbrauch behält sich der Anbieter das Recht vor, das Konto nach Vorwarnung zu sperren.

(3) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass hochgeladene Inhalte (insb. Belegfotos) keine Rechte Dritter verletzen.

§ 6 Laufzeit, Kündigung und Datenlöschung

(1) Kündigung während einer laufenden Testphase: Kündigt der Kunde noch innerhalb der 14-tägigen kostenlosen Testphase (§ 2 Abs. 2), endet der Zugang ohne Anwendung einer Kündigungsfrist exakt zum Ende der Testphase. Die nachfolgenden Fristen in Absatz 2 und 3 gelten ausschließlich für bereits kostenpflichtig laufende Abonnements.

(2) Bei monatlichem Abrechnungszyklus wird das Abonnement auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Für die Kündigung gilt eine Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Geht die Kündigung mindestens 14 Tage vor dem Monatsende ein, endet das Vertragsverhältnis zum Ende des aktuellen Monats. Geht sie später ein, endet der Vertrag zum Ablauf des darauffolgenden Monats.

(3) Bei jährlichem Abrechnungszyklus wird das Abonnement für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen. Es verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Geht die Kündigung weniger als 3 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit ein, ist eine fristgerechte Kündigung zu diesem Termin nicht mehr möglich; der Vertrag verlängert sich in diesem Fall automatisch um ein weiteres volles Jahr, und die Kündigung wird zum Ende dieser (dann bereits verlängerten) Laufzeit wirksam.

(4) Selbst-Kündigung über die App: Der Kunde (Admin) kann die Kündigung selbstständig in der Anwendung im Bereich "Vertrag & Abo" durchführen, indem er die Kündigung durch die manuelle Eingabe des Wortes „KÜNDIGEN“ bestätigt. Der Anbieter wird hierüber automatisch per E-Mail informiert. Das errechnete Vertragsende (siehe Absatz 1, 2 bzw. 3) wird dem Kunden dabei unmittelbar angezeigt.

(5) Kündigung der Zusatzoption Mehrsprachigkeit: Die Zusatzoption kann unabhängig vom übrigen Vertrag und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt sie vollständig nutzbar. Die Kündigung erfolgt selbstständig in der Anwendung im Bereich "Vertrag & Abo" und kann bis zu ihrem Wirksamwerden jederzeit zurückgenommen werden. Das Abonnement des Pakets bleibt hiervon unberührt und läuft unverändert weiter. Mit Wirksamwerden der Kündigung werden keine neuen Übersetzungen mehr erzeugt und bereits vorhandene Übersetzungen nicht mehr ausgegeben; sie bleiben jedoch gespeichert und stehen bei einer erneuten Buchung wieder zur Verfügung. Endet das Abonnement des Pakets, endet die Zusatzoption spätestens mit diesem. Wird während einer laufenden Testphase gekündigt, endet die Zusatzoption mit dem letzten Tag der Testphase, ohne dass eine Vergütung anfällt.

(6) Ablauf nach Vertragsende: Mit Erreichen des Vertragsendes wird der Account automatisch deaktiviert (kein Login mehr möglich). Zum Schutz vor Datenverlust verbleiben die Daten für eine Aufbewahrungsfrist von einem Monat im Zustand der Deaktivierung gespeichert, bevor sie durch eine bewusste, manuelle Freigabe des Anbieters unwiderruflich gelöscht werden. Bis zum endgültigen Vertragsende kann eine Kündigung jederzeit zurückgenommen werden.

(7) Bereits gezahlte Jahresbeträge werden bei einer wirksamen Kündigung zum regulären Laufzeitende nicht anteilig erstattet; ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Geschäftssitz des Anbieters.